Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

für das

Sachverständigenbüro Christian Hoffmann

Im Freien Feld 21

32108 Bad Salzuflen

 

(Stand 01.02.2023)

 

§ 1: Geltung der Bedingungen

Die Erstellung von Gutachten sowie sämtliche sachverständigen Leistungen vom Sachverständigen Christian Hoffmann (= Auftragsnehmer = AN) für den Auftraggeber (= AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, sofern nicht durch gesetzliche Bestimmungen etwas anderes geregelt ist. Die wesentlichen Tätigkeitsbereiche sind auf der Homepage www.kfz-sachverstaendigerhoffmann.de im Einzelnen beschrieben.

 

§ 2: Auftragserteilung

Sofern der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens oder für technische Beratungen nicht schriftlich erteilt ist, gelten auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge als verbindlich.

Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen.

Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Soweit bekannt, sind Alt- und Vorschäden sowie technische Mängel am Objekt vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

Dokumente über werterhebliche Reparaturen müssen vom AG zeitnah zur Besichtigung vorgelegt werden.

Sofern keine besonderen Untersuchungen in Auftrag gegeben sind, umfassen die Arbeiten bei der Begutachtung nur das, was verkehrsüblicher Weise ohne unverhältnismäßigen Aufwand festzustellen ist. Feststellungen von Manipulationen oder versteckten Mängeln sind in jedem Fall als Zusatzauftrag gegen Mehrkosten anzusehen.

 

§ 3: Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

 

§ 4: Verwendung der Gutachten

Sämtliche schriftlichen Gutachten, Stellungnahmen und sonstigen Ausführungen des AN dürfen ausschließlich für den Zweck verwendet werden, welcher bei Auftragserteilung genannt worden ist. Eine darüber hinausgehende Verwendung erfordert die schriftliche Einwilligung des AN.

§ 5: Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, sind Beratungsleistungen unmittelbar am Ende der Beratungen fällig. Bei Schadensgutachten wird auf Antrag eine Zahlungsfrist von 14 Wochentagen eingeräumt. Besondere Absprachen im Zusammenhang mit einer Abtretungserklärung sind jeweils einzeln erforderlich.

Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.

Bei Zahlungsverzug gelten die rechtlichen Regelungen der BRD.

 

§ 6: Sachverständigenhonorar

Sofern keine andere schriftliche Preisabsprache getroffen ist, berechnet sich das Sachverständigenhonorar nach dem jeweiligen gesamten Zeitaufwand und den zugehörigen Nebenkosten, z. B. für Lichtbilder, Schreibkosten, sonstige Kosten für Hilfskräfte, Versand etc. (siehe Anlage 2 zu diesen AGB). Bei Schadensgutachten an Sonderfahrzeugen wird jedoch mindestens die in Anlage 1 aufgelistete Grundgebühr für Großserienfahrzeuge berechnet.

Bei Schadengutachten an Fahrzeugen, die der Großserie entsprechen, setzt sich der Rechnungsbetrag aus einem Grundhonorar, welches auf Grundlage der Schadenhöhe berechnet wird, und aus den zugehörigen Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle des AN ist auszugsweise als Anlage 1 diesen AGB beigefügt; weitere Einzelheiten können in den Geschäftsräumen des AN eingesehen werden. Zusatzleistungen werden gesondert abgerechnet (siehe § 7).

Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Wenn die Summe aus Reparaturaufwand und merkantilem Minderwert den Wiederbeschaffungswert übersteigt, ist der ermittelte Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs incl. Mehrwertsteuer unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.

Für Classic Data-Bewertungen gilt eine besondere Preisliste laut Anlage 1.

 

§ 7: Zusatzleistungen

Als Zusatzleistungen werden alle Aufwendungen des AN bezeichnet, welche nicht allgemein bei jeder Gutachtenerstattung anfallen. Beispielhaft dafür sind zu nennen: Zusatzaufwendungen für Sonderanbauten oder Sonderaufbauten an den betroffenen Fahrzeugen, welche nicht durch die Audatex-Schadenkalkulationsprogramme abgedeckt sind. Zusatzaufwand für Schadensermittlungen an weiteren Teilen (z. B. Motorrad-Schutzbekleidungen), Einsatz einer Restwertbörse im Internet, Nachbesichtigungen, Reparaturüberwachungen, Dokumentationen über durchgeführte Reparaturen, Betreuung bei Ortsterminen, Rechnungsprüfungen, Stellungnahmen aller Art, Wartezeiten sowie alle damit verbundenen Nebenkosten.

 

§ 8: Auftragsstornierung

Aufträge können vorab telefonisch storniert werden, sie müssen danach jedoch grundsätzlich auch schriftlich, per Telefax oder E-Mail abgesagt werden. Sofern für den AN dadurch Folgekosten entstehen, werden diese dem AG in Rechnung gestellt. Ebenso werden die Kosten für alle bis dahin erbrachten sachbezogenen Leistungen abgerechnet. Dazu gehören z. B. Kosten für Datenermittlungen vor einer Begutachtung, Zeitaufwand für eine Vorbesprechung (sofern diese auch von beratender Natur gewesen ist), Kosten für die Vorbereitung eines Besichtigungstermins, Kosten für vergebliche Fahrten etc..

 

§ 9: Ausfertigung der Gutachten

Der AG erhält das Gutachten mit der jeweils erforderlichen bzw. gewünschten Anzahl von Duplikaten. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit gedruckten Lichtbildern ausgefertigt. Ein weiteres Duplikat und die Bilddateien verbleiben beim AN.

Die Ausfertigung der Gutachten geschieht unabhängig und in jeder Hinsicht „weisungsfrei“! Zeitliche Vereinbarungen bezüglich der Fertigstellung gelten nur insoweit, wie die erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den rechtsüblichen Anforderungen sowie Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.). Der AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an die Geschäftsstelle des BVSK, Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin, Tel.: 030 / 2 53 78 50 zu wenden.

 

§ 10: Gutachtenversand

Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt der Versand des Gutachtens auf Risiko des AG an den AG oder auf seinen Wunsch auch an Dritte. Sollte das Gutachten nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit* beim AG eingegangen sein, ist der AG verpflichtet, dies dem AN schriftlich (auch über eine bestätigte Email) mitzuteilen, um ggf. eine Neuausfertigung anzufordern. Der AG kann sich grundsätzlich nicht darauf berufen, dass er das Gutachten nicht erhalten habe.

*Für Schadensgutachten an Großserienfahrzeugen werden die Gutachten gewöhnlich innerhalb von 8 Arbeitstagen fertiggestellt, ggf. können Termine für die Fertigstellung schriftlich vereinbart werden.

 

§ 11: Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen in der verkehrsüblichen Weise auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

§ 12: Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Kaufleute ist Lemgo.

Für außergerichtliche Auseinandersetzungen verweise ich auf die Satzung des BVSK, welche auszugsweise als Anlage 3 beigefügt ist.

 

§ 13 Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer

Die notwendigen Informationen entsprechend der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV – vom 12.03.2010) sind in den Büroräumen des Sachverständigenbüros jederzeit einsehbar. Auf Wunsch übersendet das Sachverständigenbüro die Informationen dem Auftragnehmer.

Darüber hinaus sind die Informationen auch auf der Homepage des Sachverständigenbüros abrufbar.

 

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Anlagen:

1.) Auszug aus der Honorartabelle

2.) Zusammenstellung der wichtigsten Nebenkosten

3.) Auszug aus der Satzung des BVSK (§§15 und 16)